Landschaftsplanung ist die Planung für Naturschutz und Landschaftspflege. Grundlage für diese Fachplanungen bildet das Bundesnaturschutzgesetz, welches das Überleben von Tieren und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften gewährleisten soll. Aufgabe des Landschaftsarchitekten innerhalb der Landschaftsplanung ist es jedoch auch, Siedlungen als Erholungs- und Erlebnisraum für den Menschen zu sichern.
In dem Bereich Landschaftsplanung werden von unserem Büro folgende Aufgabenfelder bearbeitet: