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Landschaftsplanung


Renaturierung Rauchbach in der Stadt Stadtoldendorf

Die Maßnahme verfolgte das Ziel einer naturnahen Fließgewässerentwicklung im innerstädtischen Bereich. Des Weiteren wurden Synergieeffekte im Hinblick auf den vorbeugenden Hochwasserschutz durch Wasserrückhaltung in der Fläche erreicht.


Durch Anordnung von Sitzgelegenheiten, Infotafeln etc. werden die Menschen gezielt an das Gewässer geführt und die Nutzer können den Erholungswert naturnaher Gewässerlandschaften und deren anschließenden Auen im innerstädtischen Bereich erfahren.


Die Einbindung naturnah gestalteter Gewässerabschnitte in das öffentliche Stadtbild fördert die Bewusstseinsbildung der Menschen und damit letztlich die Akzeptanz der Öffentlichkeit für Maßnahmen der naturnahen Gewässerentwicklung.


Landschaftspflegerischer Begleitplan für eine neue Hofstelle

Mehrere Landwirte aus der Umgebung Wolfenbüttels haben eine Gesellschaft mit dem Ziel gegründet die in den einzelnen Betrieben vorhandenen Ressourcen zu bündeln und so die effizientere Nutzung von Betriebsmitteln zu ermöglichen.


Da die historisch gewachsenen Hofstellen in den Ortschaften den landwirtschaftlichen Betrieben unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht die Möglichkeiten einer zukunftssicheren Entwicklung bieten, hat man sich zu dem Schritt entschieden gemeinsam im Außenbereich die für die Betriebssicherung notwendige Infrastruktur zu schaffen.


Auf dem Schwerpunkt Ackerbau fußend ist es geplant durch die Errichtung von Gebäuden zur Gerätepflege und Lagerung von Betriebsstoffen, Düngern oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen, gleichermaßen für alle beteiligten Landwirte die dringend gebotene Zukunftssicherung zu realisieren.


Umweltbelange für einen Bebauungsplan

Zum Schutz des weiteren Flächenverbrauches und dem Aussterben der Ortskerne im Dorfbereich entschloss sich die Stadt Höxter einen Bebauungsplan im sogenannten Innenbereich aufzustellen.


Für einen Bebauungsplan im Innenbereich gem. § 34 BauGB besteht kein Kompensationsbedarf für die Belange von Natur und Landschaft oder das Erfordernis einen Umweltbericht anzufertigen.


Die artenschutzrechtlichen Belange wurden bereits durch eine Artenschutzprüfung (Stufe I) geprüft. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass artenschutzrechtlich relevante Verbotstatbestände durch die Bebauung der Fläche ausgeschlossen werden können, wenn bestimmte Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen stattfinden:


Um die Umweltbelange auch in einem Bebauungsplan des sogenannten Innenbereiches weiterhin berücksichtigen zu können, sollen die Auswirkungen auf die Schutzgüter durch die geplante Bebauung betrachtet werden. Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen sowie Vorschläge für textliche Festsetzungen wurden aufgezeigt.

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